Reise-Impfbestimmungen

Reise-Impfbestimmungen

Für die Einreise in die meisten europäischen Länder incl. Schweiz ist Folgendes erforderlich und ausreichend:

gültige Tollwutimpfung: aus Impfpaß ersichtlich

Kennzeichnung des Tieres mit Mikrochip: der Chip muß vor oder spätestens bei der letzten Tollwut-Impfung gesetzt sein, sonst wird die Impfung nicht anerkannt. Wichtig!

blauer EU-Impfpaß

England, Irland, Norwegen, Schweden

zusätzlich wird eine Entwurmung mit Praziquantel gegen den Fuchsbandwurm einige Tage vor der Einreise verlangt. Dies muß in der Praxis erfolgen und im Impfpaß bescheinigt werden

Türkei und andere außereuropäische Länder

für die Einreise in diese Länder ist nur die gültige Tollwutimpfung im EU-Paß vorgeschrieben. Für die Rückreise nach Deutschland oder Einfuhr eines Fundhundes ist aber der Nachweis eines ausreichenden Tollwutantikörpertiters, der nur von autorisierten Labors durchgeführt werden darf, zwingend erforderlich. Sonst muß der Hund dort bleiben oder für längere Zeit in Quarantäne.

Diese und alle speziellen Impfbestimmungen finden Sie unter www.pets-on-tour.de

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und entspannten Urlaub!